STEFAN LORENZ Fachanwalt für Strafrecht
STEFAN LORENZFachanwalt für Strafrecht

RECHTSPRECHUNG

BIS ZUR LETZTEN INSTANZ

Recht bleibt Recht, und wer es auch hat, es zeigt sich am Ende."
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832), Reineke Fuchs, 11. Gesang

An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl durch Rechtsanwalt Lorenz während seiner Tätigkeit als Strafverteidiger bisher erstrittener gerichtlicher Entscheidungen mit einzelfallübergreifender Bedeutung.
 

Bundesverfassungsgericht

BVerfG 2 BvR 228/12 - Beschluss vom 20.02.2013

 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;

zur Problematik der Zwangsbehandlung (Zwangsmedikation) in der Psychiatrie;

Bedeutung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Satz 1 GG);

Nichtigerklärung von Teilen (§ 22 I Satz 1) der gesetzlichen Regelung des SächsPsychKG durch das Bundesverfassungsgericht;

veröffentlicht in Recht & Psychiatrie (R & P) Heft 2/2013, Seite 89 mit Anmerkungen von Kammeier; außerdem veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2013, Seite 580 (Leitsatz) sowie in Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2013, Seite 2337 und in Juristische Ausbildung (JA) 2013, Seite 953 mit Entscheidungsbesprechung durch Muckel

2 BvR 228-12.pdf
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BVerfG 2 BvR 2609/09 - Beschluss vom 22.04.2010

 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen (Anwaltsvergütung) bei gleichzeitiger Einlegung von Bundes- und Landesverfassungsbeschwerde;
zum Verhältnis von in einer Angelegenheit gleichzeitig beim Bundes- und Landesverfassungsgericht (Sachsen) eingelegter Verfassungsbeschwerden;
doppelter anwaltlicher Einsatz für die Freiheitsgrundrechte führt im Erfolgsfalle auch zur doppelten Erstattungsfähigkeit der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2010, Seite 305

2 BvR 2609-09.pdf
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BVerfG 2 BvR 749/08 - Beschluss vom 22.10.2008

 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
Aufhebung eines Unterbringungsbefehls unmittelbar durch das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung;
zur Frage der Verfassungsgemäßheit des § 66b Absatz 1 Satz 2 StGB (sog.
DDR-Altfallregelung");
zum Erfordernis der Gegenwärtigkeit einer Gefahr bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund der besonderen Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2008, Seite 516;
Eine umfangreiche Entscheidungsbesprechung erfolgte durch Ullenbruch in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2009, Seite 52 bis 55 unter dem originellen Titel:
BVerfG IV zur nachträglichen Sicherungsverwahrung - Was für ein Ritt auf der Rasierklinge!?".

2 BvR 749-08.pdf
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Verfassungsgerichtshof Sachsen

SächsVGH Vf. 64-IV-18 - Beschluss vom 27.06.2019

 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;

zur erforderlichen Einzelfallprüfung und Abwägung bei der Versagung eines (beschränkten) Internetzugangs im Strafvollzug (Sicherungsverwahrung) zu Weiterbildungszwecken

zur Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit und des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz;

veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2019, 344 und in NStZ-RR 2019, 292;

Entscheidungsbesprechungen erfolgten in der Kolumne der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33/2019 Seite 7 durch Dr. h.c. Gerhard Strate unter dem Titel Internetnutzung durch Sicherungsverwahrte sowie durch Maximilian Amos in der Legal Tribune Online vom 08.07.2019 unter dem Titel Netz hinter Gittern (externer Link).

2018_064_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 118-IV-18 - Beschluss vom 21.03.2019

 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur erforderlichen besonderen Begründungstiefe im Zusammenhang mit Maßregelfortdauerentscheidungen (§§ 63, 67e, 67d StGB) bei Unterbringungen in der Psychiatrie, welche einen Zeitraum von 6 Jahren überschreiten;

Notwendigkeit der Berücksichtigung und Gewichtung längeren gewaltfreien Verhaltens während der Maßregelvollstreckung; 
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;

2018_118_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 97-IV-17 - Beschluss vom 18.09.2017
 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Notwendigkeit einer
strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" (i.S.v. BVerfGE 128, 326 [404] i.V.m. Tenor Ziff. III.1) auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Vollstreckung von Sicherungsverwahrung (§§ 66, 67e, 67d StGB) in sog. Altfällen";
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;

veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2018, Seite 124

2017_097_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 10-IV-10 - Beschluss vom 23.02.2010

 

erfolglose gemeinsame Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Pollähne und Rechtsanwalt Lorenz im Anschluss an einen abgelehnten Klageerzwingungsantrag wegen mutmaßlicher richterlicher Rechtsbeugung;

zur Bedeutung des Sprichwortes Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

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SächsVGH Vf. 116-IV-09 - Beschluss vom 10.12.2009 
 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
verfassungswidrige Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörung eines externen Prognosegutachters durch das Beschwerdegericht (hier: Oberlandesgericht) im Zusammenhang mit Maßregelvollstreckungsentscheidungen (§§ 63, 67d StGB);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2010, Seite 67

2009_116_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 07-IV-06 - Beschluss vom 24.02.2006 

 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
verfassungswidrige Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einer Maßregelvollzugsstreitigkeit (wegen Entlassungsvorbereitungen) einer nach § 63 StGB untergebrachten Person;
zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen Willkürverbotes;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, Seite 436 f.

2006_007_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 50-IV-05 - Beschluss vom 21.07.2005
 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zu den Begründungsanforderungen an Maßregelfortdauerentscheidungen der Strafvollstreckungskammer (§§ 63, 67d StGB);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte

2005_050_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 82-IV-03 - Beschluss vom 22.04.2004
 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Problematik des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen im Zusammenhang mit Gutachtenerstellungen zur Schuldfähigkeit und zu Brandursachen;
zur Bindungswirkung vorangegangener Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte

2003_082_IV.pdf
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SächsVGH Vf. 68-IV-03 - Beschluss vom 20.11.2003
 

erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Problematik des Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen im Zusammenhang mit Gutachtenerstellungen (Schuldfähigkeit);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2004, Seite 54

2003_068_IV.pdf
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Bundesgerichtshof

BGH 4 StR 21/21 - Beschluss vom 14.09.2021

 

teilweise erfolgreiche Revision;
Eine Maßnahme nach § 74 I StGB (hier Einziehung eines Pkw als Tatmittel bei einem versuchten Totschlag im Straßenverkehr) hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar.

Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichen Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen bei der konkreten Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen.

4 StR 21-21.pdf
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BGH 5 StR 126/11 - Beschluss vom 04.05.2011
 

erfolgreiche Revision;
Die Beweiswürdigung und deren Darlegung in den schriftlichen Urteilsgründen bedarf bei der Konstellation 
Aussage gegen Aussage" grundsätzlich einer besonders hohen Qualität.
Diese besonderen Qualitätsanforderungen werden nochmals gesteigert, wenn bei einem wesentlichen Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin eine bewusste Falschangabe durch das Gericht festgestellt wurde (Im vorliegenden Fall: Unberechtigt erhobener Vorwurf der Vergewaltigung und Vortäuschung von Erinnerungslücken durch die Zeugin.).
Das Gericht darf die (angebliche) Richtigkeit der Zeugenaussage für einen anderen (zu einem Schuldspruch des Angeklagten führenden) Aussageteil nicht mit dem Umstand begründen, die Zeugin habe insoweit über sichere Erinnerungen verfügt, wenn der vom Gericht als Falschaussage qualifizierte Aussageteil gerade durch ein bewusstes Vortäuschen von Erinnerungslücken geprägt war.

5 StR 126-11.pdf
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BGH 5 StR 281/08 - Beschluss vom 03.09.2008 
 

erfolgreiche Revision;
Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei denen ein
hohes Maß an Gewissheit" besteht, dass sie erneut besonders schwere Straftaten begehen werden.
Hinzukommen muss, dass die von dem Betroffenen ausgehende erhebliche Gefahr
gegenwärtig" ist und sich durch den Aspekt der Gegenwärtigkeit von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit abhebt;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2008, Seite 435

5 StR 281-08.pdf
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Oberlandesgericht Dresden

OLG Dresden 2 Ws 99/22 - Beschluss vom 07.04.2022

 

erfolgreiche sofortige Beschwerde;

Die in § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschriebene mündliche Anhörung einer gem. § 63 StGB untergebrachten psychisch kranken Person dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Anhörung soll vielmehr auch erreicht werden, dass das Gericht den unmittelbaren Kontakt mit der untergebrachten Person - erforderlichenfalls statt im Gerichtsgebäude auch in der Maßregelklinik - aufnimmt. Insoweit muss sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von der untergebrachten Person und ihrem Zustand verschaffen.

Von der persönlichen gerichtlichen Kontaktaufnahme kann auch nicht unter Verweis auf die fehlende Bereitschaft der untergebrachten Person an der Anhörung teilzunehmen abgesehen werden. Denn bei gem. § 63 StGB untergebrachten Personen ist zunächst zu prüfen, ob die von der untergebrachten Person geäußerte Ablehnung auf einer freien Willensbestimmung beruht, was jedenfalls bei schweren Beeinträchtigungen durch psychotische Symptome nicht der Fall ist.

2 Ws 99-22.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 8/22 - Beschluss vom 08.04.2022

 

erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung muss von der zuständigen Strafvollstreckungskammer in einem die Fortdauer einer Maßregel (hier gem. § 63 StGB) anordnenden Beschluss ausdrücklich gesondert festgestellt (tenoriert) werden.

Die falsch verstandene Zurückhaltung des Gerichts gegenüber einem von ihm beauftragten aber zu langsam arbeitenden Sachverständigen und das Unterlassen einer frühzeitigen Androhung eines Ordnungsgeldes gegenüber dem Sachverständigen bewirkt die gerichtlich zu verantwortende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

2 Ws 8-22.pdf
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OLG Dresden 3 Ss 649/07 - Beschluss vom 09.09.2008
 

teilweise erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts;
Es stellt einen zur Urteilsaufhebung führenden Verfahrensfehler dar, wenn das Berufungsgericht den in der Anklageschrift ursprünglich bezeichneten Tatzeitpunkt überraschend durch einen anderen Tatzeipunkt im Urteil ersetzt. In derartigen Fällen bedarf es während der Hauptverhandlung zwar keines förmlichen gerichtlichen Hinweises gem. § 265 Abs. 1 StPO. Die beabsichtigte Veränderung der Tatzeit muss sich aber aus dem "Gang der Hauptverhandlung" ergeben. Es muss dabei deutlich werden, dass das "Gericht selbst" eine Veränderung der Tatzeitannahme in Betracht zieht. Es genügt daher nicht, wenn lediglich die Staatsanwaltschaft in der schriftlichen Berufungsbegründung eine veränderte Tatzeit behauptet.

3 Ss 649-07.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 528/14 - Beschluss vom 23.02.2015

 

erfolgreiche Vollzugsklage (Antrag auf gerichtliche Entscheidung);

Maßregelvollzugsangelegenheit;
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung eines sog. Unterbringungskostenbeitrages (Haftkostenbeitrages) im psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 63 StGB);
Zum Begriff der
Arbeit" gem. §§ 138 Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 1 Satz 2 StVollzG;
Ausschluss der Erhebung eines Unterbringungskostenbeitrages vom Patienten bei resozialisierungsgefährdender Verschuldungslage und bei Ausübung einer drittnützigen Tätigkeit (hier: Arbeit im Wäschelager und Stationsreinigung).

2 Ws 528-14.pdf
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OLG Dresden 1 Ws 49/08 - Beschluss vom 11.03.2008


erfolgreiche Haftbeschwerde;
Aufhebung eines Unterbringungsbefehls in einem Verfahren wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung;
anfängliches Fehlen einer schriftlichen Begründung des Haft- bzw. Unterbringungsbefehls und unterlassene Nachholung der in Art. 104 Abs. 3 Satz 2 GG vorgeschriebenen schriftlichen Begründung zwingt das Beschwerdegericht (OLG) zur Aufhebung der angegriffenen Haftentscheidung

1 Ws 49-08.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 497/05 - Beschluss vom 01.12.2005
 

erfolgreiche Rechtsbeschwerde;

Maßregelvollzugsangelegenheit;
Verpflichtung des Maßregelvollzugskrankenhauses zu Entlassungsvorbereitungen;
Aufklärungspflicht und Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass sich die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung nicht auf die ärztlichen Stellungnahmen des Antragsgegners (MRV-Klinik) verlässt, sondern aus Neutralitätsgründen externe Sachverständige heranzieht;
veröffentlicht ich Strafverteidiger Forum (StraFo) 2006, Seite 214

2 Ws 497-05.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 421/05 - Beschluss vom 04.08.2005

 

erfolgreiche sofortige Beschwerde; unzulässige einfache Beschwerde;
Art und Schwere drohender Rückfalltaten muss von der zuständigen Strafvollstreckungskammer bei Maßregelfortdauerentscheidungen genau bestimmt und in den Beschlussgründen bezeichnet werden;
Die Prüffrist von einem Jahr gem. § 67e StGB darf durch die erstinstanzliche Strafvollstreckungskammer nicht voll ausgeschöpft werden, vielmehr muss es noch innerhalb der Jahresfrist dem Beschwerdegericht (OLG) möglich sein über eventuelle Rechtsmittel (Beschwerden) der Verfahrensbeteiligten (Untergebrachter, Verteidigung, StA) zu entscheiden;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte

2 Ws 421-05.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 402/05 - Beschluss vom 29.07.2005


teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Die gesetzliche Regelung des § 67d VI 2 StGB in seiner Neufassung vom 23.07.2004 (BGBl 2004 Teil I S. 1838) erfasst nicht die Fälle, in denen schon die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf einer Fehldiagnose beruht (sog. Fehleinweisung von Anfang an). In diesen Fällen tritt die Führungsaufsicht kraft Gesetzes nicht ein.
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2005, Seite 432 f.

2 Ws 402-05.pdf
PDF-Dokument [28.3 KB]

OLG Dresden 2 Ws 317/05 - Beschluss vom 09.06.2005


erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Es ist ein zeitlicher Vorlauf von ca. 6 Monaten für Prognosegutachten in Maßregel- und Strafvollstreckungsangelegenheiten erforderlich. Daher besteht die Pflicht zur rechtzeitigen Beauftragung des Gutachters durch das Gericht.
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2005, Seite 391

2 Ws 317-05.pdf
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OLG Dresden 2 Ws 298/03 - Beschluss vom 30.06.2003
 

erfolgreiche Beschwerde;
Die erfolgte Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines externen psychiatrischen Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Vorbereitung einer Maßregelüberprüfungsentscheidung gem. § 67e StGB durch die Strafvollstreckungskammer enthält eine selbständige Beschwer und ist deshalb trotz der Regelung des § 305 StPO mit der Beschwerde isoliert anfechtbar;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Recht & Psychiatrie (R & P), Heft 1/2004, Seite 43 mit Anmerkungen Lorenz

2 Ws 298-03.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]

Oberlandesgericht Naumburg

OLG Naumburg 1 Ws 328/17 - Beschluss vom 17.11.2017

 

erfolgreiche sofortige Beschwerde;

zur Notwendigkeit einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" (i.S.v. BVerfGE 128, 326 [404] i.V.m. Tenor Ziff. III.1) auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Vollstreckung von Sicherungsverwahrung (§§ 66, 67e, 67d StGB) in sog. "Altfällen";

Im Hinblick auf den in derartigen Fällen zu fordernden gesteigerten Grad an Rückfallwahrscheinlichkeit genügt nur eine „hohe Gefahr" bzw. eine „hochgradige Gefahr";

zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte

1 Ws 328-17.pdf
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Oberlandesgericht Rostock

OLG Rostock 20 Ws 91/22 - Beschluss vom 17.05.2022

erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (hier: Überschreitung der Frist des § 67e StGB um insgesamt neun Monate) muss von der zuständigen Strafvollstreckungskammer in einem die Fortdauer einer Maßregel (hier gem. § 63 StGB) anordnenden Beschluss ausdrücklich gesondert festgestellt (tenoriert) werden, wobei zugleich eine Verletzung der Freiheitsgrundrechte im Tenor der Entscheidung zu bezeichnen ist.

Ein zeitlicher Abstand von über fünf Monaten zwischen mündlicher gerichtlicher Anhörung des Untergebrachten und der anschließenden gerichtlichen Beschlussentscheidung verletzt zudem das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung in Maßregelangelenheiten.

20 Ws 91-22.pdf
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Landgericht Leipzig

LG Leipzig I StVK 14/21 - Beschluss vom 17.03.2021

Maßregelvollstreckungsangelegenheit - Fehleinweisung;
Zu den Voraussetzungen der Beendigung einer Unterbringung (Psychiatrie gem. § 63 StGB) bei sog. anfänglicher Fehleinweisung aufgrund eines kunstfehlerhaften Sachverständigengutachtens;

veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2021, Seite 461 (Leitsatz)

I StVK 14-21.pdf
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LG Leipzig II StVK 629/14 - Beschluss vom 12.11.2014


Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Zu den Voraussetzungen der Unterbringung in einer besonders gesicherten Isolationszelle (sog. Gummizelle bzw. Kriseninterventionsraum) innerhalb einer Maßregelklinik (Psychiatrie gem. § 63 StGB);
Die Unterbringung in einem besonders gesichterten Isolationsraum stellt einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar und kommt daher ausschließlich unter den im Gesetz (hier § 31 SächsPsychKG) genannten Voraussetzungen in Betracht. Zudem muss die Maßnahme
unerlässlich" sein.
Die erwünschte Mitwirkung des Patienten an sog. Abstinenzkontrollen (Abgabe von Urinproben / Drogenscreenings) innerhalb der Anstalt darf nicht durch die Unterbringung in einem Kriseninterventionsraum erzwungen werden. Auch die Durchführung von Blutdruckmessungen unter Ausnutzung einer derartigen Zwangslage zur Ermittlung von etwaigen Anhaltspunkten für einen Drogenkonsum ist insoweit unzulässig und daher rechtswidrig.

II StVK 629-14.pdf
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LG Leipzig II StVK 739/09 - Beschluss vom 06.04.2010


Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Lockerungsplanung bei gem. § 63 StGB im Maßregelvollzug inhaftierten Personen;
Die Gewährung von Vollzugslockerungen und deren einzelfallbezogenen Voraussetzungen sind im sogenannten Behandlungsplan zwingend aufzunehmen (zu planen)

II StVK 739-09.pdf
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Landgericht Bautzen

LG Bautzen 14b StVK 51/18 - Beschluss vom 25.05.2018

 

Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Unzulässigkeit der Überwachung des Verteidigerbesuches durch ein Sichtfenster zum Zwecke der Suizidprophylaxe bei gem. § 66 StGB in der Sicherungsverwahrung inhaftierten Personen;

veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2018, Seite 666 (Leitsatz)

14b StVK 51-18.pdf
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