„Recht bleibt Recht, und wer es auch hat, es zeigt sich am Ende."
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832), Reineke Fuchs, 11. Gesang
An dieser Stelle finden Sie eine Auswahl durch Rechtsanwalt Lorenz während seiner Tätigkeit als
Strafverteidiger bisher erstrittener gerichtlicher Entscheidungen mit einzelfallübergreifender Bedeutung.
Bundesverfassungsgericht
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Problematik der Zwangsbehandlung (Zwangsmedikation) in der Psychiatrie;
Bedeutung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II Satz 1 GG);
Nichtigerklärung von Teilen (§ 22 I Satz 1) der gesetzlichen Regelung des SächsPsychKG durch das Bundesverfassungsgericht;
veröffentlicht in der Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 133, 112, in Recht & Psychiatrie (R & P) Heft 2/2013, Seite 89 mit Anmerkungen von Kammeier; außerdem veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2013, Seite 580 (Leitsatz) sowie in Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2013, Seite 2337 und in Juristische Ausbildung (JA) 2013, Seite 953 mit Entscheidungsbesprechung durch Muckel; veröffentlicht zudem in FamRZ 2013, Seite 580;
eine Kurzbesprechung der Entscheidung erfolgte in der Legal Tribune Online unter dem Titel →Auch Sächsische Regelung verfassungswidrig (externer Link)
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erstattungsfähigkeit notwendiger Auslagen (Anwaltsvergütung) bei gleichzeitiger
Einlegung von Bundes- und Landesverfassungsbeschwerde;
zum Verhältnis von in einer Angelegenheit gleichzeitig beim Bundes- und Landesverfassungsgericht (Sachsen) eingelegter Verfassungsbeschwerden;
doppelter anwaltlicher Einsatz für die Freiheitsgrundrechte führt im Erfolgsfalle auch zur doppelten Erstattungsfähigkeit der Anwaltsvergütung aus der Staatskasse;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2010, Seite 305
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
Aufhebung eines Unterbringungsbefehls unmittelbar durch das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren wegen nachträglicher Anordnung der Sicherungsverwahrung;
zur Frage der Verfassungsgemäßheit des § 66b Absatz 1 Satz 2 StGB (sog. „DDR-Altfallregelung");
zum Erfordernis der Gegenwärtigkeit einer Gefahr bei Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund der besonderen Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2008, Seite 516;
Eine umfangreiche Entscheidungsbesprechung erfolgte durch Ullenbruch in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2009, Seite 52 bis 55 unter dem originellen Titel: „BVerfG IV zur nachträglichen Sicherungsverwahrung - Was für ein Ritt auf der Rasierklinge!?".
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur erforderlichen Einzelfallprüfung und Abwägung bei der Versagung eines (beschränkten) Internetzugangs im Strafvollzug (Sicherungsverwahrung) zu Weiterbildungszwecken;
zur Bedeutung des Grundrechts auf Informationsfreiheit und des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2019, 344 und in NStZ-RR 2019, 292;
Entscheidungsbesprechungen erfolgten in der Kolumne der Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33/2019 Seite 7 durch Dr. h.c. Gerhard Strate unter dem Titel →Internetnutzung durch Sicherungsverwahrte (externer Link) sowie durch Maximilian Amos in der Legal Tribune Online vom 08.07.2019 unter dem Titel →Netz hinter Gittern (externer Link).
erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde;
zur erforderlichen besonderen Begründungstiefe im
Zusammenhang mit Maßregelfortdauerentscheidungen (§§ 63, 67e, 67d StGB) bei Unterbringungen in der Psychiatrie, welche einen Zeitraum von 6 Jahren
überschreiten;
Notwendigkeit der
Berücksichtigung und Gewichtung längeren gewaltfreien Verhaltens während der Maßregelvollstreckung;
zur Bedeutung der
Freiheitsgrundrechte;
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Notwendigkeit einer „strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" (i.S.v. BVerfGE 128, 326 [404] i.V.m. Tenor Ziff. III.1) auch im Zusammenhang
mit gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Vollstreckung von Sicherungsverwahrung (§§ 66, 67e, 67d StGB) in sog. „Altfällen";
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2018, Seite 124
erfolglose gemeinsame Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Pollähne und Rechtsanwalt Lorenz im Anschluss an einen abgelehnten Klageerzwingungsantrag wegen mutmaßlicher richterlicher Rechtsbeugung;
zur Bedeutung des Sprichwortes „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
verfassungswidrige Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörung eines externen Prognosegutachters durch das Beschwerdegericht (hier: Oberlandesgericht)
im Zusammenhang mit Maßregelvollstreckungsentscheidungen (§§ 63, 67d StGB);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2010, Seite 67
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
verfassungswidrige Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einer
Maßregelvollzugsstreitigkeit (wegen Entlassungsvorbereitungen) einer nach § 63 StGB untergebrachten Person;
zur Bedeutung des verfassungsrechtlichen
Willkürverbotes;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2007, Seite 436 f.
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zu den Begründungsanforderungen an Maßregelfortdauerentscheidungen der Strafvollstreckungskammer (§§ 63, 67d StGB);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Problematik des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen im Zusammenhang mit Gutachtenerstellungen zur Schuldfähigkeit und zu Brandursachen;
zur Bindungswirkung vorangegangener Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte
erfolgreiche Verfassungsbeschwerde;
zur Problematik des Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen im Zusammenhang mit Gutachtenerstellungen (Schuldfähigkeit);
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2004, Seite 54
teilweise
erfolgreiche Revision;
Eine Maßnahme nach § 74 I StGB (hier Einziehung eines Pkw als Tatmittel bei einem versuchten Totschlag im Straßenverkehr) hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine
Strafzumessungsentscheidung dar.
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichen Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen bei der konkreten Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen;
veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2022, Seite 24
erfolgreiche Revision;
Die Beweiswürdigung und deren Darlegung in den schriftlichen Urteilsgründen bedarf bei der Konstellation „Aussage gegen Aussage" grundsätzlich
einer besonders hohen Qualität.
Diese besonderen Qualitätsanforderungen werden nochmals gesteigert, wenn bei einem wesentlichen Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin eine bewusste Falschangabe durch das Gericht
festgestellt wurde (Im vorliegenden Fall: Unberechtigt erhobener Vorwurf der Vergewaltigung und Vortäuschung von Erinnerungslücken durch die Zeugin.).
Das Gericht darf die (angebliche) Richtigkeit der Zeugenaussage für einen anderen (zu einem Schuldspruch des Angeklagten führenden) Aussageteil nicht mit dem Umstand begründen, die Zeugin habe
insoweit über sichere Erinnerungen verfügt, wenn der vom Gericht als Falschaussage qualifizierte Aussageteil gerade durch ein bewusstes Vortäuschen von Erinnerungslücken geprägt
war.
erfolgreiche Revision;
Die außerordentlich belastende Maßregel der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist nur in außergewöhnlichen seltenen Ausnahmefällen gegen verurteilte Straftäter berechtigt, bei
denen ein „hohes Maß an Gewissheit" besteht, dass sie erneut besonders schwere Straftaten begehen werden.
Hinzukommen muss, dass die von dem Betroffenen ausgehende erhebliche Gefahr „gegenwärtig" ist und sich durch den Aspekt der Gegenwärtigkeit
von einer allgemeinen Rückfallwahrscheinlichkeit abhebt;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2008, Seite 435
erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Die in § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO vorgeschriebene mündliche Anhörung einer gem. § 63 StGB untergebrachten psychisch kranken Person dient nicht nur der Gewährung rechtlichen Gehörs; durch die Anhörung soll vielmehr auch erreicht werden, dass das Gericht den unmittelbaren Kontakt mit der untergebrachten Person - erforderlichenfalls statt im Gerichtsgebäude auch in der Maßregelklinik - aufnimmt. Insoweit muss sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von der untergebrachten Person und ihrem Zustand verschaffen.
Von der persönlichen gerichtlichen Kontaktaufnahme kann auch nicht unter Verweis auf die fehlende Bereitschaft der untergebrachten Person an der Anhörung teilzunehmen abgesehen werden. Denn bei gem. § 63 StGB untergebrachten Personen ist zunächst zu prüfen, ob die von der untergebrachten Person geäußerte Ablehnung auf einer freien Willensbestimmung beruht, was jedenfalls bei schweren Beeinträchtigungen durch psychotische Symptome nicht der Fall ist.
erfolgreiche sofortige
Beschwerde;
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung muss von
der zuständigen Strafvollstreckungskammer in einem die Fortdauer einer Maßregel (hier gem. § 63 StGB) anordnenden Beschluss ausdrücklich gesondert festgestellt (tenoriert)
werden.
Die falsch verstandene Zurückhaltung des Gerichts gegenüber einem von ihm beauftragten aber zu langsam arbeitenden Sachverständigen und das Unterlassen einer frühzeitigen Androhung eines Ordnungsgeldes gegenüber dem Sachverständigen bewirkt die gerichtlich zu verantwortende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
teilweise erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts;
Es stellt einen zur Urteilsaufhebung führenden Verfahrensfehler dar, wenn das Berufungsgericht den in der Anklageschrift ursprünglich bezeichneten Tatzeitpunkt überraschend durch einen anderen
Tatzeipunkt im Urteil ersetzt. In derartigen Fällen bedarf es während der Hauptverhandlung zwar keines förmlichen gerichtlichen Hinweises gem. § 265 Abs. 1 StPO. Die beabsichtigte Veränderung
der Tatzeit muss sich aber aus dem "Gang der Hauptverhandlung" ergeben. Es muss dabei deutlich werden, dass das "Gericht selbst" eine Veränderung der Tatzeitannahme in Betracht
zieht. Es genügt daher nicht, wenn lediglich die Staatsanwaltschaft in der schriftlichen Berufungsbegründung eine veränderte Tatzeit behauptet.
erfolgreiche Vollzugsklage (Antrag auf gerichtliche Entscheidung);
Maßregelvollzugsangelegenheit;
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung eines sog. Unterbringungskostenbeitrages (Haftkostenbeitrages) im psychiatrischen Maßregelvollzug (§ 63 StGB);
Zum Begriff der „Arbeit" gem. §§ 138 Abs. 2 Satz 1, 50 Abs. 1 Satz 2 StVollzG;
Ausschluss der Erhebung eines Unterbringungskostenbeitrages vom Patienten bei resozialisierungsgefährdender Verschuldungslage und bei Ausübung einer drittnützigen Tätigkeit (hier: Arbeit im
Wäschelager und Stationsreinigung);
veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2016, Seite 310 und in Forum Strafvollzug (FS) 2016 Seite 28
erfolgreiche Haftbeschwerde;
Aufhebung eines Unterbringungsbefehls in einem Verfahren wegen Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung;
anfängliches Fehlen einer schriftlichen Begründung des Haft- bzw. Unterbringungsbefehls und unterlassene Nachholung der in Art. 104 Abs. 3 Satz 2 GG
vorgeschriebenen schriftlichen Begründung zwingt das Beschwerdegericht (OLG) zur Aufhebung der angegriffenen Haftentscheidung
erfolgreiche Rechtsbeschwerde;
Maßregelvollzugsangelegenheit;
Verpflichtung des Maßregelvollzugskrankenhauses zu Entlassungsvorbereitungen;
Aufklärungspflicht und Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet, dass sich die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Entscheidung nicht auf die ärztlichen Stellungnahmen
des Antragsgegners (MRV-Klinik) verlässt, sondern aus Neutralitätsgründen externe Sachverständige heranzieht;
veröffentlicht ich Strafverteidiger Forum (StraFo) 2006, Seite 214
erfolgreiche sofortige Beschwerde; unzulässige einfache Beschwerde;
Art und Schwere drohender Rückfalltaten muss von der zuständigen Strafvollstreckungskammer bei Maßregelfortdauerentscheidungen genau bestimmt und in den Beschlussgründen bezeichnet werden;
Die Prüffrist von einem Jahr gem. § 67e StGB darf durch die erstinstanzliche Strafvollstreckungskammer nicht voll ausgeschöpft werden, vielmehr muss es noch innerhalb der Jahresfrist dem
Beschwerdegericht (OLG) möglich sein über eventuelle Rechtsmittel (Beschwerden) der Verfahrensbeteiligten (Untergebrachter, Verteidigung, StA) zu entscheiden;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte
teilweise erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Die gesetzliche Regelung des § 67d VI 2 StGB in seiner Neufassung vom 23.07.2004 (BGBl 2004 Teil I S. 1838) erfasst nicht die Fälle, in denen schon die Anordnung der Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus auf einer Fehldiagnose beruht (sog. Fehleinweisung von Anfang an). In diesen Fällen tritt die Führungsaufsicht kraft Gesetzes nicht ein.
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2005, Seite 432 f und in NStZ-RR 2005, Seite 338 (Leitzsatz)
erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Es ist ein zeitlicher Vorlauf von ca. 6 Monaten für Prognosegutachten in Maßregel- und Strafvollstreckungsangelegenheiten erforderlich. Daher besteht die Pflicht zur rechtzeitigen Beauftragung des
Gutachters durch das Gericht.
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger Forum (StraFo) 2005, Seite 391
erfolgreiche Beschwerde;
Die erfolgte Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines externen psychiatrischen Sachverständigengutachtens zum Zwecke der Vorbereitung einer Maßregelüberprüfungsentscheidung gem. § 67e StGB durch
die Strafvollstreckungskammer enthält eine selbständige Beschwer und ist deshalb trotz der Regelung des § 305 StPO mit der Beschwerde isoliert anfechtbar;
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Recht & Psychiatrie (R & P), Heft 1/2004, Seite 43 mit Anmerkungen Lorenz
erfolgreiche sofortige Beschwerde;
zur Notwendigkeit einer „strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" (i.S.v. BVerfGE 128, 326 [404] i.V.m. Tenor Ziff. III.1) auch im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen über die Fortdauer der Vollstreckung von Sicherungsverwahrung (§§ 66, 67e, 67d StGB) in sog. "Altfällen";
Im Hinblick auf den in derartigen Fällen zu fordernden gesteigerten Grad an Rückfallwahrscheinlichkeit genügt nur eine „hohe Gefahr" bzw. eine „hochgradige Gefahr";
zur Bedeutung der Freiheitsgrundrechte;
veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2018, 369 (Leitsatz)
erfolgreiche sofortige Beschwerde;
Eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (hier: Überschreitung der Frist des § 67e StGB
um insgesamt neun Monate) muss von der zuständigen Strafvollstreckungskammer in einem die Fortdauer einer Maßregel (hier gem. § 63 StGB) anordnenden Beschluss ausdrücklich gesondert festgestellt
(tenoriert) werden, wobei zugleich eine Verletzung der Freiheitsgrundrechte im Tenor der Entscheidung zu bezeichnen ist.
Ein zeitlicher Abstand von über fünf Monaten zwischen mündlicher gerichtlicher Anhörung des Untergebrachten und der anschließenden gerichtlichen Beschlussentscheidung verletzt zudem das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung in Maßregelangelenheiten.
Maßregelvollstreckungsangelegenheit - Fehleinweisung;
Zu den Voraussetzungen der Beendigung
einer Unterbringung (Psychiatrie gem. § 63 StGB) bei sog. anfänglicher Fehleinweisung aufgrund
eines kunstfehlerhaften Sachverständigengutachtens;
veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2021, Seite 461 (Leitsatz)
Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Zu den Voraussetzungen der Unterbringung in einer besonders gesicherten Isolationszelle (sog. Gummizelle bzw. Kriseninterventionsraum) innerhalb einer Maßregelklinik (Psychiatrie gem. § 63
StGB);
Die Unterbringung in einem besonders gesichterten Isolationsraum stellt einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff dar und kommt daher ausschließlich unter den im Gesetz (hier § 31 SächsPsychKG)
genannten Voraussetzungen in Betracht. Zudem muss die Maßnahme „unerlässlich" sein.
Die erwünschte Mitwirkung des Patienten an sog. Abstinenzkontrollen (Abgabe von Urinproben / Drogenscreenings) innerhalb der Anstalt darf nicht durch die Unterbringung in einem
Kriseninterventionsraum erzwungen werden. Auch die Durchführung von Blutdruckmessungen unter Ausnutzung einer derartigen Zwangslage zur Ermittlung von etwaigen Anhaltspunkten für einen Drogenkonsum
ist insoweit unzulässig und daher rechtswidrig.
Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Lockerungsplanung bei gem. § 63 StGB im Maßregelvollzug inhaftierten Personen;
Die Gewährung von Vollzugslockerungen und deren einzelfallbezogenen Voraussetzungen sind im sogenannten Behandlungsplan zwingend aufzunehmen (zu planen)
Maßregelvollzugsangelegenheit - erfolgreiche Vollzugsklage;
Unzulässigkeit der Überwachung des
Verteidigerbesuches durch ein Sichtfenster zum Zwecke der Suizidprophylaxe bei gem. § 66 StGB in der Sicherungsverwahrung inhaftierten Personen;
veröffentlicht in Strafverteidiger (StV) 2018, Seite 666 (Leitsatz)
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