STEFAN LORENZ Fachanwalt für Strafrecht
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PRESSEERKLÄRUNGEN

An dieser Stelle sind für Presse- und Medienvertreter Pressemitteilungen per Link oder PDF abrufbar.

  • Presseerklärung Nr. 14/2013 vom 28.02.2013 (Link zur Homepage des BVerfG)
    Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung 2 BvR 228/12
    Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Stefan Lorenz gegen Zwangsbehandlung (Zwangsmedikation) eines im psychiatrischen Maßregelvollzug des Freistaates Sachsen untergebrachten Patienten erfolgreich.
    Bundesverfassungsgericht erklärt Teile (§ 22 I Satz 1) des SächsPsychKG für nichtig!

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STEFAN LORENZ

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