☎
0341 9939001
„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit
hemmen will der Kritizismus des Strafverteidigers" MAX ALSBERG (1877 -
1933)
Der berühmte Strafverteidiger Max Alsberg erklärte bereits in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, der Verteidigung im Strafverfahren falle die Aufgabe
zu, die prinzipielle und allgemeine Problematik der Wahrheits- und Rechtsfindung aufzuzeigen. Im Verteidiger, so Alsberg weiter, lebe der metaphysische Individualismus des Rechts.
Frederic Alexander Mann, der als junger Mann in Alsbergs Hause verkehrte, berichtete im Jahre 1985 über seine Erinnerungen an Alsberg wie folgt:
„Aber er war nie laut, nie laut. Er war immer sehr ruhig", dann aber erwähnt er eine Ausnahme: Auf einer Gesellschaft standen
junge Juristen um Alsberg herum. Dieser „erzählte von einem Fall, den er gerade hatte. Da kam der Sohn dazu und sagte
'Was hat der Mann getan, Vater?' Alsberg dreht sich um und schreit den Sohn an: 'Weißt Du nicht, was Du sagen sollst, was soll der Mann getan haben?'"
In diesem - stets um strikte Wahrung der Unschuldsvermutung bemühten - Sinne führe ich in Leipzig als Rechtsanwalt eine spezialisierte Kanzlei, welche nahezu ausschließlich auf dem
interessanten, konfliktreichen und anspruchsvollen Gebiet des gesamten Strafrechts - in Leipzig, Sachsen und auch bundesweit - tätig werden kann. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen
strafrechtlichen Teilgebiete, in denen ich als Anwalt von Ihnen mandatiert werden kann, finden Sie in der Rubrik „Rechtsgebiete".
Mein Anspruch ist es, jedes mir als Strafverteidiger angetragene Mandat mit hohem persönlichen Einsatz und Durchhaltevermögen,
wissenschaftlicher Exaktheit sowie mit Spürsinn für das manchmal fallentscheidende rechtliche oder sachliche Detail zu bearbeiten.
Profitieren Sie bei mir von in zwei Jahrzehnten auf dem Gebiet der Strafverteidigung erworbenen Berufserfahrung.
Ob das gesamte sogenannte allgemeine Strafrecht, ob Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalstrafrecht (vollendete oder versuchte Tötungsdelikte), Betäubungsmittelstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht oder auch die Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz (mit Bezug zur Problematik des Coronavirus SARS-CoV-2 und der Infektionskrankheit COVID-19), ob leichter oder schwerer Vorwurf, ob bei überzogener politisch motivierter Strafverfolgung oder in "unpolitischen" Alltagsfällen, jedes Mandat - ist es einmal angenommen - wird ohne Abstriche mit hoher Qualität und Einsatzbereitschaft bearbeitet.
Ich bin berechtigt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Nach der Fachanwaltsordnung darf diese
Berufsbezeichnung nur jenen Anwälten (Strafverteidigern) verliehen werden, welche auf dem Gebiet des Strafrechts besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen
nachgewiesen haben.
Bereits während meines Studiums an der Universität in Leipzig war ich überzeugt, dass ich mich dem Metier der Strafverteidigung zuwenden werde.
Nach Ableistung eines Teils meiner anwaltlichen Referendarstation bei Dr. iur. h.c. Gerhard Strate, der renommiertesten Strafverteidigerpersönlichkeit Deutschlands, reifte endgültig der Entschluss sogleich nach dem 2. Staatsexamen eine eigene Kanzlei in Leipzig zu gründen und als Strafverteidiger zu praktizieren. Ich habe dies nie bereut.
Im Kampf um Ihr Recht besteht bei mir die Möglichkeit das strafrechtliche Mandat notfalls auch bis hin zum Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe oder dem in Leipzig ansässigen Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen anwaltlich zu betreuen.
Eine Zusammenstellung bisher von mir während meiner Tätigkeit als Anwalt erfolgreich erstrittener verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mit Bezug zum Strafrecht finden Sie auf dieser Homepage
in der Rubrik „Rechtsprechung".
Einige grundsätzliche und kritische Hinweise zum Strafverfahren und zur Problematik der Strafjustiz können in der Rubrik „Informationen zum Strafverfahren" nachgelesen werden.
Für Journalisten sind unter dem Menüpunkt „Presse" Informationen abrufbar.
Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung dieser Homepage finden Sie in der ausführlichen Datenschutzerklärung.
Mitgliedschaften bestehen derzeit im Leipziger Strafverteidiger e.V., in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen
Anwaltvereins und im Leipziger
Anwaltverein.
Zögern Sie bei strafrechtlichen Problemen nicht mich zu kontaktieren! Kopfloses und voreiliges Agieren ohne professionellen Beistand durch einen auf Strafrecht spezialisierten Fachanwalt
vergrößert oftmals das bestehende Problem unnötig!
Insbesondere bei Verhaftung oder bei Durchsuchung sollte keine Zeit verschenkt werden!
Ich übernehme als Rechtsanwalt abhängig vom Einzelfall auch Nebenklagen (als sog. Opferanwalt) oder werde als Pflichtverteidiger für Sie tätig (dies nicht nur in Leipzig, sondern
bundesweit).
Engagierte Strafverteidigung sollte nicht mit der Rechtskraft von Urteilen enden. Ein besonderes Anliegen war und ist mir daher stets auch die Verteidigung von
unbefristet im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) inhaftierter Personen.
Studentinnen und Studenden der Universität Leipzig mit Interesse für das Strafrecht werden vor der Zusendung einer etwaigen Initiativbewerbung für ein Praktikum um Kenntnisnahme der Hinweise in der Rubrik „Bewerbungen" gebeten.
STEFAN LORENZ - Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Leipzig, Sachsen und bundesweit
|
|
|