Rechtsanwalt Stefan Lorenz ist als spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht nahezu ausschließlich in
tätig. Durch die erfolgte Spezialisierung ist
für Sie die professionelle Bearbeitung eines jeden strafrechtlichen Mandats optimal gewährleistet.
Zu einem besonderen - über das allgemein übliche Tätigkeitsfeld eines Strafverteidigers hinausgehenden - Bereich hat sich im laufe der Zeit auch die Bearbeitung von
herauskristalisiert.
Die Verteidigung und Bewahrung elementarer Freiheitsgrundrechte gegenüber den leider stetig zunehmenden Angriffen und Aushöhlungsversuchen aus Gesetzgebung und Justiz ist Rechtsanwalt
Lorenz ein besonderes Anliegen (siehe dazu auch die Auswahl der durch Rechtsanwalt Stefan Lorenz bisher erstrittenen verfassungsgerichtlichen Entscheidungen in der Rubrik →Rechtsprechung).
Darüber hinaus kann auch im Bereich des
auf eine fundierte und langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden.
Einen Schwerpunkt der Verteidigertätigkeit von Rechtsanwalt Lorenz stellen die sich an eine eventuelle Verurteilung anschließenden Rechtsmaterien dar. Dazu gehören insbesondere:
Wenn anfänglich als Oberbegriff der Tätigkeit eines Strafverteidigers das "Strafrecht" genannt wurde, so unterteilt sich dieses insbesondere in folgende Teilbereiche (Aufzählung nicht abschließend):
Gelegentlich wenden sich auch Personen an Rechtsanwalt Lorenz, welche in einem Ermittlungsverfahren oder Strafprozess als Zeugen geladen sind. Auch insoweit besteht die gesetzliche Möglichkeit einer Beistandsleistung als
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