STEFAN LORENZ Fachanwalt für Strafrecht
STEFAN LORENZFachanwalt für Strafrecht

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Eine erste Einstimmung in die Problematik der Strafjustiz geben anschaulich die folgenden nachdenklich stimmenden Zitate:

„Die Justiz ist eine formidable Maschine. Das wissen wir alle, ob wir schuldig oder unschuldig sind. Sie kann jeden von uns zermalmen, wenn wir ihr zu nahe kommen. Aber das mindeste, was wir von einer so teuren und mit so entsetzlichen Umständen (als da sind: Gesetzbücher, Studium, Examina, ungelehrte und gelehrte Richter aller Grade) verkuppelten Maschine verlangen können, ist, daß sie blank geputzt, sauber und ordentlich funktioniert. Das tut sie nicht. Sie klappert und quietscht an allen Ecken. Kommt man in ihr Getriebe, so wird man gar nicht richtig zermalmt, man bleibt nur irgendwo an der kleinen Zehe hängen. Der übrige Mensch ist ganz gesund, aber an der kleinen Zehe stirbt er."
(
Sling, Richter und Gerichtete, 1. Auflage 1929, Seite 21 bis 22)

„Es gehört zu den Eigenarten unseres strafjustitiellen Systems (hier gibt es keine Unterschiede zwischen Deutschland und Europa, zwischen Europa und Amerika), dass die hehren Prinzipien, die es strukturieren und prägen sollen, in der Praxis des Tages eine erstaunliche Banalisierung erfahren. Wahrheitssuche, gerechter Schuldausgleich, Freiheitsanspruch – das hat zwar alles einen gewissen Wert, der aber nicht in großen Scheinen, sondern nur in kleiner Münze gehandelt wird. Hätten die Beteiligten eine normale Psyche, so müssten sie an der Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit eigentlich irre werden. Irre werden aber – jedenfalls gelegentlich – nur die Laiendarsteller des Strafprozesses, die Angeklagten, wenn bei Eintritt der Rechtskraft alle Hoffnung zerstoben, jeder Beistand verschwunden ist. Intakt bleiben allein die professionell Beteiligten (Richter, Verteidiger, Staatsanwälte), die sich im steten Rhythmus beruflichen Kreislaufs einer neuen Sache zuwenden. Ihr Seelenfrieden ist umhegt durch einen Panzer. Haben sie ihren Realitätssinn nicht verloren, werden manche mit der Zeit zu lächelnden Zynikern, ist der Realitätssinn entschwunden, gebärden sie sich als schmallippige Heuchler."
(Dr. h.c. Strate, Der Schlaf der Gerechten, StraFo 2007, Seite 47 bis 49)

„Aus Angst vor dem Rückfall werden in Deutschland immer mehr Straftäter immer länger ins Gefängnis gesperrt. Die Haftanstalten platzen aus allen Nähten, und pausenlos müssen neue gebaut werden. Und auch die sonst stiefmütterlich behandelte forensische Psychiatrie ist ungeachtet leerer öffentlicher Kassen zur Wachstumsbranche geworden. In der ganzen Republik werden Anstalten erweitert, Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und Gebäude renoviert. Kein Bundesland, das davon ausgenommen wäre, allein Nordrhein-Westfalen plant sechs neue Häuser mit 270 weiteren Plätzen. Denn eine wachsende Zahl von Gesetzesbrechern, die zum Verbüßen einer Zeitstrafe eigentlich ins Gefängnis gehörten, werden von verunsicherten Richtern gleich unbefristet in die Forensik geschickt.
Das führt dazu, dass mehr und mehr normale Straffällige die Psychiatrien füllen. Andererseits verlassen immer weniger Insassen die Forensik, weil die Gutachter publikumswirksame Rückfälle fürchten. Das rechtsstaatliche Credo 'Es ist besser, dass zehn Schuldige davonkommen, als dass ein Unschuldiger verurteilt wird' hat sich verkehrt. Heute gilt offenbar: Besser zehn hinter Gittern, die es nicht verdient haben, als einer in Freiheit, der sich schuldig machen könnte. Der Essener Professor Leygraf muss für große Studien zum Rückfallrisiko seine Untersuchungen inzwischen weit über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen ausdehnen, weil nur wenige aus den Anstalten für psychisch kranke Täter freikommen. Auch das große Krankenhaus in Lippstadt ist heute überbelegt: Dort hat sich die durchschnittliche Verweildauer der Eingewiesenen um ein volles Drittel von vier auf sechs Jahre erhöht, wobei ein Patient den Staat 7000 Euro im Monat kostet. In der Forensik scheitert derzeit nichts am Gelde.
Die Hamburger Oberärztin Marianne Röhl bringt es auf die Pointe: 'Die Hälfte der Patienten sitzt zu Unrecht ein, aber welche Hälfte es ist, das weiß ich nicht.'"
(Rückert, Wird er es wieder tun?, DIE ZEIT Ausgabe 8 / 2003)

„Der Schutz der Freiheit des Bürgers ist der Freiheit des Strafrichters gewichen, der sich auch in der Verhandlung an seinen eigenen Vorstellungen orientiert, sich der Kontrolle durch Verteidigung, Öffentlichkeit oder gar Gesetze entzieht. (...)

Die Methode ist von autoritären Regimen bekannt: Das Recht des Angeklagten wird würdevoll deklariert, um anschließend seine Effektivität durch administrative Maßnahmen zu beseitigen. (...)

Der Gerichtssaal ist nicht mehr der Ort, an dem die demokratische Gesellschaft den Wert der Freiheit dokumentiert. Der Gerichtssaal verkommt zunehmend zur Bühne, auf der Polizeiarbeit in robengeschmücktem Ambiente zelebriert und abgesegnet wird.

Dabei bemerken Strafrichter nicht einmal ihre kollektive Selbstdemontage durch bloße Beurkundung der Polizeiarbeit.

Der gute Strafprozess gehört der Vergangenheit an. Ob man ihn zerstören wollte, mag fraglich sein. Sein Ende ist nicht das Ergebnis planvoller Aktionen, eher eine Kombination aus Achtlosigkeit und Trägheit. Das Ende des guten Prozesses geht einher mit dem richterlichen Bewusstseinsverlust der grundrechtssichernden Verfahrensstrukturen. Reduzierte gesellschaftliche Anerkennung des Richterstandes und geänderte Umgangsformen im Gerichtssaal haben die Erkenntnis in den Hintergrund treten lassen, dass nirgendwo brutalere Staatsmacht ausgeübt wird als gerade dort.
Richter und deren Vordenker haben keinen Plan, wie die Idee der Machtkontrolle und damit der Prozess der Zukunft aussehen könnte. Der gute Strafprozess wird nur noch als sinnentleerte Hülse benutzt. Die Freiheit der Bürger ist in Gefahr.​"
(Prof. Sommer, ... was von der Freiheit im Strafprozess übrig blieb, StraFo 2022, Seite 262 bis 266)

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