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Presseerklärung Nr. 14/2013 vom
28.02.2013 (Link zur Homepage des BVerfG) Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts zur Entscheidung2 BvR 228/12 Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Stefan Lorenz gegen Zwangsbehandlung (Zwangsmedikation) eines im psychiatrischen Maßregelvollzug des Freistaates Sachsen
untergebrachten Patienten erfolgreich.
Bundesverfassungsgericht erklärt Teile (§ 22 I Satz 1) des SächsPsychKG für nichtig!