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„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Strafverteidigers"
Max Alsberg (1877 - 1933)
Der berühmte Strafverteidiger Max Alsberg erklärte bereits in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts, der
Verteidigung im Strafverfahren falle die Aufgabe zu, die prinzipielle und allgemeine Problematik der Wahrheits- und Rechtsfindung aufzuzeigen. Im Verteidiger, so Alsberg weiter, lebe
der metaphysische Individualismus des Rechts.
Frederic Alexander Mann, der als junger Mann in Alsbergs Hause verkehrte, berichtete im Jahre 1985 über seine Erinnerungen an Alsberg wie folgt:
„Aber er war nie laut, nie laut. Er war immer sehr ruhig", dann aber erwähnt er eine Ausnahme: Auf einer
Gesellschaft standen junge Juristen um Alsberg herum. Dieser „erzählte von einem Fall, den er gerade hatte. Da kam der Sohn dazu und sagte 'Was hat
der Mann getan, Vater?' Alsberg dreht sich um und schreit den Sohn an: 'Weißt Du nicht, was Du sagen sollst, was soll der Mann getan haben?'"
In diesem - stets um strikte Wahrung der Unschuldsvermutung bemühten - Sinne führe ich in Leipzig als Rechtsanwalt eine spezialisierte Kanzlei, welche nahezu ausschließlich auf dem interessanten, konfliktreichen und anspruchsvollen Gebiet des
gesamten Strafrechts - in Leipzig, Sachsen und auch
bundesweit - tätig werden kann. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen strafrechtlichen Teilgebiete, in denen ich als Anwalt von Ihnen mandatiert
werden kann, finden Sie in der Rubrik →Rechtsgebiete.
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Mein Anspruch ist es, jedes mir als Strafverteidiger angetragene Mandat mit hohem persönlichen Einsatz und Durchhaltevermögen,
wissenschaftlicher Exaktheit sowie mit Spürsinn für das manchmal fallentscheidende rechtliche oder sachliche Detail zu bearbeiten.
Profitieren Sie bei mir von in über zwei Jahrzehnten auf dem Gebiet der Strafverteidigung erworbenen
besonders hohen Berufserfahrung.
Ob das gesamte allgemeine Strafrecht (z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Raub), ob Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Insolvenzverschleppung), Kapitalstrafrecht (z.B. vollendete oder versuchte Tötungsdelikte), Betäubungsmittelstrafrecht, Arztstrafrecht, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Besitz bzw. Verbreitung kinderpornografischer Schriften), Verkehrsstrafrecht (z.B. Fahrerflucht, fahrlässige Tötung) ob leichter oder schwerer Vorwurf, ob bei überzogener politisch motivierter Strafverfolgung oder in „unpolitischen" Alltagsfällen, jedes Mandat - ist es einmal angenommen - wird ohne Abstriche mit hoher Qualität und Einsatzbereitschaft bearbeitet.
Ich bin berechtigt den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Nach der Fachanwaltsordnung darf diese Berufsbezeichnung in Deutschland nur jenen Anwältinnen und Anwälten verliehen werden, welche auf dem Gebiet des Strafrechts
besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen haben.
Bereits während meines Studiums an der Universität in Leipzig war ich überzeugt, dass ich mich dem Metier der Strafverteidigung zuwenden werde.
Nach Absolvierung eines für mich sehr inspirierenden Teils meiner anwaltlichen Referendarstation bei Dr. iur. h.c. Gerhard Strate in Hamburg reifte endgültig der Entschluss sogleich nach dem zweiten Staatsexamen eine eigene Kanzlei in meiner Heimatstadt Leipzig zu gründen und als Rechtsanwalt vorwiegend im Strafrecht zu praktizieren. Ich habe diese Entscheidung nie bereut.
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Zögern Sie bei strafrechtlichen Problemen nicht mich zu kontaktieren! Kopfloses und voreiliges Agieren ohne professionellen Beistand durch einen auf Strafrecht spezialisierten Fachanwalt vergrößert oftmals das bestehende Problem unnötig!
Insbesondere bei Verhaftung oder bei Durchsuchung darf keine Zeit verschenkt werden!
Im Kampf um Ihr Recht besteht bei mir die Möglichkeit das strafrechtliche Mandat notfalls auch bis hin zum Bundesverfassungsgericht oder
dem in Leipzig ansässigen Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen anwaltlich zu betreuen.
Eine Zusammenstellung bisher von mir während meiner Tätigkeit als Strafverteidiger durch die Erarbeitung von Verfassungsbeschwerden
erstrittener verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mit Bezug zum Strafrecht finden Sie in der Rubrik →Rechtsprechung.
Als spezialisierter Fachanwalt bearbeite ich auch Revisionen im Strafrecht und verfüge insoweit über eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung.
Engagierte Strafverteidigung sollte nicht mit der Rechtskraft von Urteilen enden. Ein besonderes Anliegen war und ist mir daher stets auch die Verteidigung von zeitlich unbefristet im Maßregelvollzug (§ 63 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) inhaftierter Personen.
Zahlreiche durch mich in den letzten zwei Jahrzehnten für im Maßregelvollzug untergebrachte Menschen erstrittene positive Gerichtsentscheidungen, von denen einige auf dieser Homepage in der Rubrik →Rechtsprechung veröffentlicht sind, zeugen von den besonderen Herausforderungen dieser sehr spezifischen Materie.
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Mitgliedschaften bestehen
derzeit im Leipziger Strafverteidiger e.V., in der Arbeitsgemeinschaft
Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und im Leipziger Anwaltverein.
Einige grundsätzliche sowie kritische Hinweise zum Strafverfahren und zur Problematik der Strafjustiz können in der Rubrik →Informationen zum Strafverfahren nachgelesen werden.
Für Journalistinnen und Journalisten sind unter dem Menüpunkt →Presse Informationen abrufbar.
Studentinnen und Studenden der Universität Leipzig mit Interesse für das Strafrecht aus dem Blickwinkel eines Strafverteidigers werden vor der Zusendung einer etwaigen Initiativbewerbung für ein Praktikum um Kenntnisnahme der aktuellen Hinweise in der Rubrik →Bewerbungen gebeten.
Hinweise zum Datenschutz bei Nutzung dieser Homepage finden Sie in der ausführlichen →Datenschutzerklärung.
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Zum Schluss: Ich schätze die persönliche Freiheit (s.u. Foto). Für die Freiheitsrechte meiner Mandantinnen und Mandanten ergreife ich daher gerne und entschlossen Partei!
STEFAN LORENZ - Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Leipzig, Sachsen und bundesweit
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